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Allgemeines

Die Integrationsmassnahmen als auch die vorbereitenden Massnahmen der Jugendlichen finden – in Zusammenarbeit mit unseren bestehenden Partnerbetrieben – ausnahmslos und direkt im ersten Arbeitsmarkt statt.

Die Dauer der Massnahme, die Auswahl des Betriebes sowie die Berufsbereiche werden in Absprache mit der Eingliederungsfachperson spezifisch und individuell auf die Fähigkeiten, Interessen und Eignungen der Jugendlichen festgelegt.

Integrationsmassnahmen für Jugendliche

Mit unseren Integrationsmassnahmen bereiten wir Personen unter 25 Jahren nach der obligatorischen Schulzeit insbesondere auf die erstmalige berufliche Ausbildung vor.

Das Ziel der Massnahme ist der Aufbau und die Stabilisierung der Präsenz- und Leistungsfähigkeit. Durch die Gewöhnung an den Arbeitsalltag und die Arbeitsprozesse wird eine Teilnahme an möglichen anschliessenden beruflichen Massnahmen ermöglicht.

Die Jugendlichen werden dabei sozialpädagogisch begleitet und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und gezielt gefördert, um den Anforderungen der künftigen beruflichen Bildung gewachsen zu sein.

Vorbereitende Massnahmen zum Eintritt in eine Berufsausbildung

Im Rahmen der vorbereitenden Massnahmen werden die Jugendlichen gezielt und individuell auf die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes vorbereitet, um so den Eintritt in eine Ausbildung zu erleichtern. Mögliche Ausbildungswege können in der Praxis geprüft werden und unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Interessen der Jugendlichen kann die Eignung für einen bestimmten Beruf abgeklärt werden.

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